Jetzt Fruchtfolgeflächen schützen
Der Kanton bereinigt die bisherigen Daten zu den Fruchtfolgeflächen und stellt auf ein laufend aktualisiertes Inventar um. Diese Aktualisierung ist notwendig. Sie schafft aber keine neuen Böden. Fruchtfolgeflächen gehören zu unseren produktivsten Landwirtschaftsböden. Sie sind eine zentrale Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit einheimischen Lebensmitteln. Einmal überbaute oder dauerhaft anderweitig genutzte Flächen fehlen der Landwirtschaft langfristig. Der Schutz der Fruchtfolgeflächen ist deshalb nicht nur eine Frage der Raumplanung, sondern auch der Ernährungssicherheit.
BVA fordert strengere Kompensation
Gemäss der Vorlage sollen Verluste durch kantonale und kommunale Vorhaben erst ab drei Hektaren zwingend kompensiert werden. Diese Grenze ist zu hoch. Auch kleinere Flächenverluste summieren sich über die Jahre.
Der BVA fordert deshalb:
- Kompensationspflicht bereits ab einer Hektare
- Streichung der Ausnahmen für Entwicklungs- und Wohnschwerpunkte sowie den Auenschutzpark
- Ersatzabgabe prüfen, falls ausnahmsweise keine geeignete Kompensationsfläche verfügbar ist
- Auflösung des FFF-Restkontingents von 22.2 Hektaren für den Auenschutzpark
- Konzentration auf den Unterhalt und die qualitative Aufwertung bestehender Auengebiete
Das Flächenziel des Verfassungsartikels zum Auenschutz von 1% Kantonsfläche ist erreicht. Wer künftig weitere produktive Landwirtschaftsflächen für Auenprojekte beansprucht, soll diese wie bei anderen Projekten kompensieren.
Jetzt Stellung nehmen
Der BVA wird sich mit diesen Forderungen an der Anhörung beteiligen. Damit die Anliegen der Landwirtschaft genügend Gewicht erhalten, sind auch die landwirtschaftlichen Mitgliedorganisationen und die Gemeinden aufgerufen, eine eigene Stellungnahme einzureichen.
Je breiter die Forderung nach einem konsequenten Schutz der Fruchtfolgeflächen abgestützt ist, desto stärker ist das Signal an Regierung und Grosser Rat: Unsere besten Böden dürfen nicht schleichend verloren gehen.
Alain Bütler
Fachmitarbeiter Raumplanung und Standesvertretung