Die Zukunft des Eigenmietwertes

Der Eigenmietwert für private Liegenschaften wird bald abgeschafft und damit auch die einhergehenden Abzüge für Gebäudeunterhalt und Schuldzinsen. Energetische Massnahmen sollen aber weiterhin abzugsfähig bleiben. Doch was passiert mit dem Eigenmietwert von geschäftlichen, landwirtschaftlichen Liegenschaften?

Grundsätzlich wird der Begriff Eigenmietwert abgeschafft und neu als Naturalbezug bezeichnet. Diese Naturalbezüge für das Wohnen bleiben bei allen landwirtschaftlichen Gewerben (über 1.0 SAK) in der bisherigen Höhe bestehen. Auch sämtliche Abzüge wie Schuldzinsen und Unterhalt können wie bis anhin bei landwirtschaftlichen Gewerben steuerlich geltend gemacht werden. Auch bei vermieteten Wohnräumen bleibt das bisherige System bestehen.

Betriebe ohne Gewerbestatus

Im Aargau gibt es rund 700 landwirtschaftliche Betriebe, die den Gewerbestatus aufgrund ihrer Grösse oder Bewirtschaftung nicht erreichen. Bedingt durch die eidgenössische Revision der Schätzungsanleitung für landwirtschaftliche Ertragswerte, die seit dem 1. April 2018 in Kraft ist, ist der Wohnraum von Betrieben ohne Gewerbestatus privat zu schätzen. Der Kanton Aargau setzt nun also mit grosser Verspätung die Revision von 2018 um. Dies wird zu höheren Naturalbezügen für Betriebe ohne Gewerbestatus führen. In den vergangenen Jahren konnten folglich viele kleinere Betriebe von der Verspätung des Kantons Aargau profitieren. 

Spielraum nutzen

Es ist noch nicht klar, wie der Naturalbezug von landwirtschaftlichen Betrieben ohne Gewerbestatus inskünftig genau geregelt wird. Aber der BVA verlangt, dass der Spielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen ausgenutzt wird. Zudem wird verlangt, dass möglichst alle bisherigen steuerlichen Abzüge bestehen bleiben. 

Mögliche Auswirkungen

Die Erhöhung der Naturallieferungen für Betriebe ohne Gewerbestatus wird zu deutlich höheren landwirtschaftlichen Einkommen führen. Die Steigerungen sind individuell, aber im Schnitt werden die Naturallieferungen gegenüber den alten Eigenmietwerten rund dreimal höher sein. Ohne steuerliche Gegenmassnahmen (Abschreibungen, Unterhalt, Investitionen oder Vorsorgebeiträge) muss somit für einen Betrieb ohne Gewerbestatus mit erheblichen Mehrkosten im Bereich der AHV-Beiträge und den Steuern gerechnet werden. Im Durschnitt könnten die Mehrkosten pro Betrieb bedingt durch die Anpassungen mehrere Tausend Franken pro Jahr betragen.

André Kurmann
Abteilungsleiter Treuhand und Beratung